Pflegereform im Kabinett: Was sich für Pflegegrad und Beitrag von Kinderlosen ab 2027 ändert

Das Kabinett hat die Pflegereform beschlossen. Für Anträge bis zum Poststempel 31. Dezember 2026 gilt noch das alte Recht, danach steigen die Hürden.

Pflegereform im Kabinett: Was sich für Pflegegrad und Beitrag von Kinderlosen ab 2027 ändert
Lena Kirchhoff ·
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Sie überlegen, einen Pflegegrad zu beantragen, für sich oder für die Eltern? Dann lohnt der Blick auf den Kalender. Das Bundeskabinett hat die Pflegereform auf den Weg gebracht: Ab 2027 steigen die Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3, Kinderlose zahlen mehr. Für Anträge bis zum Poststempel 31. Dezember 2026 gilt noch das bisherige Recht.

Kurz gesagt

  • Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen es noch passieren, in Kraft treten soll es 2027.
  • Pflegegrad 1 braucht dann 15 statt 12,5 Punkte, Grad 2 braucht 30 statt 27, Grad 3 braucht 50 statt 47,5.
  • Kinderlose zahlen ab 1. Januar 2027 insgesamt 4,5 statt 4,2 Prozent; der allgemeine Pflegebeitrag bleibt bei 3,6 Prozent.

Die Zahl: 31. Dezember 2026, Poststempel-Frist für Anträge, für die noch das bisherige Recht gilt.

Bis zum Poststempel 31. Dezember 2026 gilt noch das bisherige Recht

Wer einen Pflegegrad beantragen will, hat bis zum Jahresende Zeit, bevor die Regeln strenger werden. Für Anträge bis zum Poststempel 31. Dezember 2026 gilt nach Auskunft von Stefan Wilderotter, Referatsleiter Pflege beim Verband der Ersatzkassen (VDEK), noch das bisherige Recht. Zugleich bremst er Schnellschüsse: Beantragen sollte nur, wer tatsächlich pflegebedürftig ist. Die Einschränkungen im Alltag müssen mindestens sechs weitere Monate bestehen.

Nach dem Antrag schickt die gesetzliche Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung Gutachter vorbei, entweder vom Medizinischen Dienst (MD) oder von Medicproof. Sie bewerten den Grad der Einschränkungen mit Punkten. Auch wer schon einen Pflegegrad hat und eine Höherstufung auf Grad 2 oder 3 braucht, sollte diese noch 2026 beantragen.

Den Anstoß können Angehörige geben. Verena Querling, Referentin für Pflegerecht bei der VZ NRW, weist darauf hin, dass viele schon lange helfen, zum Beispiel bei den alten Eltern, ohne das als „Pflege“ zu verstehen. Wer unsicher ist, ob ein Pflegebedarf besteht, spricht am besten mit dem Hausarzt oder der Hausärztin. Auch Pflegestützpunkte helfen bei der Einschätzung, und mit dem Pflegegrad-Rechner der VZ NRW lässt sich ein ungefährer Punktwert ermitteln.

Pflegegrad 1 bis 3: Die Mindestpunktzahlen steigen ab 2027

Laut Gesetzentwurf sollen die Schwellenwerte für die ersten drei Pflegegrade angehoben werden. Die Mindestpunktzahl für Grad 4 und 5 bleibt, wie sie ist.

PflegegradMindestpunkte bisherMindestpunkte laut Entwurf
112,515
22730
347,550
4 und 5unverändertunverändert

Für alle, die schon einen Pflegegrad haben, gibt es Entwarnung: Bestehende Pflegegrade haben Bestandsschutz. Niemand wird wegen der neuen Schwellenwerte heruntergestuft.

Wer nur Pflegegrad 1 hat, spürt die Reform dagegen beim Geld. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gab es bislang schon ab Grad 1. Künftig gibt es ihn erst ab Pflegegrad 2, als Teil des neuen Sozialraumbudgets. Dieses beträgt monatlich 300 Euro für Pflegebedürftige unter 25 Jahren, sonst 175 Euro. Für Grad 1 steht dann laut Karolin Kock vom vdek die „Prävention im Vordergrund“, mit Beratung durch Pflegeberater. Noch ist unklar, mit welchem Extra-Personal das gelingen soll. Die zuständigen Personen sollen ihre Arbeit erst 2029 aufnehmen.

Verhinderungspflege: Der Jahresetat von 3.539 Euro fällt in dieser Form weg

Ab Pflegegrad 2 konnten pflegende Angehörige Ersatzbetreuer, Freunde, Familie oder einen Pflegedienst bezahlen, wenn sie selbst verhindert waren. Dafür gibt es derzeit einen Jahresetat, der zusammen mit den Mitteln für die Kurzzeitpflege 3.539 Euro beträgt. Diesen Topf soll es so nicht mehr geben, nicht abgerufene Mittel verfallen dann. VZ-Expertin Querling rät deshalb, das verfügbare Geld noch in diesem Jahr zu nutzen.

Laut Gesetzentwurf geht der Etat in vier neu zugeschnittene Budgets ein:

  • Überbrückungsbudget: für Ausfälle der Pflegeperson, bezahlt werden stationäre Kurzzeitpflege und ambulante Dienste.
  • Sozialraumbudget (bisher Entlastungsbetrag): für nachbarschaftliche Hilfen, nicht für Pflege gedacht. Nicht verbrauchte Mittel lassen sich nicht mehr ansparen.
  • Sachleistungsbudget (bisher Pflegesachleistungen): damit werden professionelle Pflegedienste bezahlt.
  • Entlastungsbudget: umfasst das frühere Pflegegeld, den Betrag für Verbrauchshilfsmittel und deutlich verringerte Mittel für private Ersatzpflege.

Kritik kommt von der Pflegebeauftragten des Landes Berlin, Sinja H. Meyer-Rötz. Familien mit „informellen Pflegesettings“ würden stärker belastet, denn Verhinderungspflege durch Verwandte und Bekannte müsste komplett aus dem schmalen Entlastungsbudget bezahlt werden. Das trifft etwa Eltern eines behinderten, pflegebedürftigen Kindes, die ein privates Netzwerk aufgebaut haben. Professionelle Dienste aus dem Sachleistungsbudget könnten den realen Zeitbedarf gar nicht abdecken, kritisieren betroffene Familien. Auch Verbände der Altenhilfe monieren, der Neuzuschnitt zerstöre bewährte Pflegestrukturen.

Kinderlose zahlen ab 1. Januar 2027 insgesamt 4,5 statt 4,2 Prozent

Der Kinderlosenzuschlag soll laut Bundesgesundheitsministerium von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Dadurch klettert der Gesamtbeitrag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der allgemeine Beitragssatz soll dennoch bei 3,6 Prozent bleiben.

MonatsbruttoMehrbelastung für Kinderlose
3.000 Euro108 Euro im Jahr
4.000 Euro12 Euro im Monat, 144 Euro im Jahr

Die Rechnung gilt, sofern das gesamte Einkommen beitragspflichtig ist. Den Zuschlag zahlen Beschäftigte allein, der Arbeitgeber übernimmt ihn nicht. Auch kinderlose Rentner sind betroffen, der Beitrag wird von der Rente einbehalten. Es spielt keine Rolle, warum jemand keine Kinder hat. Ausnahmen gibt es nach den geltenden Regeln unter anderem für Menschen unter 23 Jahren, vor 1940 Geborene und Bürgergeld-Beziehende. Eltern mit einem Kind zahlen derzeit den allgemeinen Satz von 3,6 Prozent, für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren gibt es weitere Abschläge.

Gutverdiener trifft zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt 2027 außerordentlich um weitere 300 Euro im Monat: von 5.812,50 auf 6.375 Euro monatlich und von 69.750 auf 76.500 Euro im Jahr. Dann ist ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig, in der Kranken- wie in der Pflegeversicherung.

Noch ist nichts endgültig: Bundestag, Bundesrat und eine Kommission reden mit

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am Mittwoch, 30. September, beschlossen. Sicher ist damit noch nichts: Das Gesetz muss auch Bundestag und Bundesrat passieren. In Kraft treten soll die Reform 2027.

Der Hintergrund ist das Geld. Die Bundesregierung erwartet ohne Gegenmaßnahmen für die Pflegeversicherung 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro. Ab 2028 sieht der Entwurf außerdem einen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern vor. Dieselben Ausnahmen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen gelten, etwa für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen.

Für eine größere Strukturreform soll eine Kommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Die Regierung will darauf aufbauende Änderungen zum 1. Juli 2027 in Kraft setzen. Wer im Alltag mit einem Pflegebedarf rechnet, sollte also nicht auf den Ausgang des Verfahrens warten, sondern den Antrag vor Jahresende prüfen.

Ihre Fragen

Gilt das alte Recht, wenn ich den Antrag erst Ende Dezember abschicke?

Für Anträge bis zum Poststempel 31. Dezember 2026 gilt nach Auskunft des Verbands der Ersatzkassen das bisherige Recht. Beantragen sollte aber nur, wer tatsächlich pflegebedürftig ist. Die Einschränkungen im Alltag müssen mindestens sechs weitere Monate bestehen.

Verliere ich meinen Pflegegrad, wenn die Schwellenwerte steigen?

Nein, bestehende Pflegegrade haben Bestandsschutz. Niemand wird wegen der neuen Schwellenwerte heruntergestuft. Wer eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 oder 3 braucht, sollte diese laut Verbraucherzentrale NRW noch 2026 beantragen.

Wie viel mehr zahlen Kinderlose ab 2027 für die Pflegeversicherung?

Der Gesamtbeitrag steigt von 4,2 auf 4,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Bei 4.000 Euro Monatsbrutto sind das 12 Euro mehr im Monat oder 144 Euro im Jahr, bei 3.000 Euro Monatsbrutto 108 Euro im Jahr. Das gilt, wenn das gesamte Einkommen beitragspflichtig ist.

Quellen: merkur.de, test.de.

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Lena Kirchhoff

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